(1) Die Teilnahme am GW ist offen für alle begeisterten Gravelerinnen und Graveler. Das Mindestalter der Teilnehmer/-innen beträgt 18 Jahre oder der/die Minderjährige wird ggf. von einer Erziehungsberechtigten begleitet. Jede/-r Teilnehmer/in muss per E-Mail und Handy erreichbar sein.
(2) Der Leistungsumfang für den GW ist auf der Homepage www.gravel-weekender.de im Detail beschrieben.
(3) Alle organisatorischen Informationen und Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmer/-innen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bekannt.
(4) Die Teilnehmer/-innen sind grundsätzlich selbst für ihre Gesundheit und ihr rechtzeitiges Erscheinen beim Event verantwortlich.
(5) Nimmt der/die TeilnehmerIn einzelne Leistungen der Buchung infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch der/des TeilnehmerIn auf anteilige Rückerstattung des Preises.
(6) Im ausgeschriebenen Preis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten.
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Website www.gravel-weekender.de über das Online-Anmeldeprozedere.
(2) Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung erhält die Teilnehmer/-in eine Buchungsbestätigung über den Eingang der Anmeldung per E-Mail.
(1) In der Frühbucherphase beträgt die Teilnahmegebühr 305,00 Euro, inkl. MwSt. Die Frühbucherphase endet am 31. März 2025.
(2) Ab dem 1. April 2025 beträgt die Teilnahmegebühr 345,00 Euro, inkl. MwSt.
(3) Ab dem 1. August 2025 beträgt die Teilnahmegebühr 365,00 Euro, inkl. MwSt.
Die Kosten für die Übernachtung sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Die Unterkunft muss separat gebucht werden. Es werden ganz unterschiedliche Übernachtungsmöglichkeiten angeboten. Die Buchung von Zeltplätzen, Wohnwagen-, Wohnmobilstandplätzen auf dem GW-Campgelände wird über die Touristinfo Wesenberg erfolgen und über diese erfolgt auch die Abrechnung.
Der Betrag der Teilnahmegebühr wird im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt 14 Tage nach erfolgter Anmeldung. Bei Anmeldung ab dem 1. September ist die Anmeldegebühr von 365,00 Euro bar vor Ort zu bezahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 28 Tagen vor Eventbeginn ist der Gesamtpreis unmittelbar fällig und wird direkt eingezogen.
(3) Die Kosten bei einer Rücklastschrift – 10 EUR - gehen zu Lasten der / des TeilnehmerIn
(4) Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen nach der Anmeldung auch ohne Rücktrittsversicherung möglich. Danach gilt die Anmeldung als verbindlich und eine Rückerstattung der Startgebühr durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
(5) Reiserücktrittsversicherung: Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
(6) Ohne vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Zahlungspflicht erlischt allerdings nicht durch Nichterscheinen.
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 25 Teilnehmer/-innen kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 21 Tage vor deren Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhält der/die TeilnehmerIn ihre auf die Teilnahmegebühr geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück. Der Veranstalter wird die TeilnehmerInnen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
Eine Ummeldung des Startplatzes auf einen anderen Teilnehmer ist in Höhe von 15,- Euro folgendermaßen möglich:
Der Tausch eines Startplatzes ist im Vorfeld des GW aus ablauforganisatorischen Gründen bis zum 31. August 2025 möglich, danach ausschließlich am Veranstaltungswochenende beim Anmeldeservice vor Ort. Der Ausgleich der Startgebühr ist zwischen der/m bisher gemeldeten TeilnehmerIn und der/m ErsatzteilnehmerIn zu klären. Eine Erstattung an die/den ursprünglichen TeilnehmerIn von Seiten des Veranstalters erfolgt nicht. Ein Startplatz kann nur einmal weitergegeben werden!
Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung. Diese kann z.B. bei der Hanse-Merkur Versicherung abgeschlossen werden. Eine Buchung kann über folgenden Link erfolgen: Hanse Merkur
(1) Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals (inklusive deren Guides, die ggf. seitens der Industriepartner gestellt werden) ist Folge zu leisten.
(2) Wenn die/der TeilnehmerIn die Durchführung des Events ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder gegen die Hausordnung des Wasserwanderplatzes Wesenberg verstößt oder sich sonst stark vertragswidrig verhält, kann die Koepke GmbH ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Dabei behält sie den Anspruch auf den Eventpreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
(1) Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat der/die Teilnehmer/-in dies zur Wahrung ihrer Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Verlangt der/die Teilnehmer/-in Abhilfe, so hat der Veranstalter den Mangel zu beseitigen. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Mangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Falle hat der Veranstalter, wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, Abhilfe durch angemessene Ersatzleistung anzubieten.
(2) Der/die Teilnehmer/-in kann eine Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) verlangen, wenn sie die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Veranstalter bzw. dessen Vertretern vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hat. Unterlässt der/die Teilnehmer/-in schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus.
(3) Der/die Teilnehmer/-in kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch einen Mangel kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von dem/der Teilnehmer/-in gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu schaffen. Ohne Fristbestimmung kann der/die Teilnehmer/-in kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
(1) Die TeilnehmerInnen haben ihre gesundheitliche Eignung für die Veranstaltung, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, und die Einschätzung der Risiken der sportlichen Events selbst zu überprüfen.
(2) Die TeilnehmerInnen haben selbst darauf zu achten, dass ihre Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände nicht gestohlen werden oder verloren gehen.
(3) Die Beteiligung an den Sportaktivitäten müssen die TeilnehmerInnen selbst verantworten.
(4) Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung und ggf. Unfallversicherung für diese Art von Veranstaltung abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen. Die TeilnehmerIn kann auf eigene Kosten z.B. auch eine Versicherung zur Deckung der Kosten im Falle einer Nicht-Teilnahme abschließen. In diesem Fall gelten die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht für gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften und nicht für sonstige gesetzlich zwingende Haftungen, z.B. grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters.
(1) Die von den Teilnehmerinnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Vertragsdurchführung (Abwicklung der Veranstaltung) elektronisch verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt die Teilnehmerin in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten hält der Veranstalter deutsches und europäisches Datenschutzrecht (EU-DSGVO) ein. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.gravel-weekender.de/datenschutzerklaerung/
(3) Die Teilnehmer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Dem kann der/die Teilnehmer/-in gegenüber dem Veranstalter nur durch ausdrückliche Erklärung widersprechen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. Die Koepke GmbH nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren i. S. d. VSBG existiert nicht.
Schlussbestimmungen: Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Koepke GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird der Sitz der Koepke GmbH vereinbart.
Stand: 06.01.2025
Veranstalter: Koepke GmbH, Carlstein 12, 17217 Penzlin
Telefon: +49 (0) 175 / 7245510
Mail: info@gravel-weekender.de